Viele Immobilienbesitzer kennen die typischen Kaufnebenkosten einer Immobilie. Doch auch beim Verkauf von Immobilien können verschiedene Nebenkosten, wie beispielsweise Steuern, anfallen. Dabei hängt es von verschiedenen Faktoren ab, ob Steuern beim Immobilienverkauf anfallen.
Man unterscheidet grundsätzlich die Spekulationssteuer und die sogenannte 3-Objekte-Regel.
Spekulationssteuer
Die Spekulationssteuer fällt immer an, wenn eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren gekauft und wieder verkauft wird. Wurde beispielsweise vor 6 Jahren ein Mehrfamilienhaus zur Vermietung gekauft, fällt bei einem Verkauf nun die Spekulationssteuer an. Dabei gibt es allerdings Ausnahmen:
1. Die Immobilie wurde privat genutzt
Wurde eine Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorherigen Jahren selbst vom Verkäufer zu privaten Zwecken genutzt, dann fällt keine Spekulationssteuer an.
2. Es werden durch den Verkauf keine Gewinne erzielt
Wird eine Immobilie zum gleichen Preis, für den sie auch gekauft wurde, wieder verkauft, fällt keine Spekulationssteuer an. Die Spekulationssteuer bezieht sich auf die erwirtschafteten Gewinne.
3-objekte-regel
Des Weiteren ist die 3-Objekte-Regel zu beachten. Werden innerhalb von fünf Jahren drei oder mehr Immobilien verkauft, wird ein gewerblicher Immobilienhandel unterstellt. Dann ist nicht nur die Spekulationssteuer zu entrichten, sondern auch die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Selbst bewohnte Immobilien fallen nicht unter die 3-Objekte-Regel.
Fazit
Da Steuern beim Immobilienverkauf in den meisten Fällen von festgelegten Fristen abhängig sind, lohnt es sich für Verkäufer die Fristen abzuwarten und dadurch Steuern zu sparen.