Änderungen in der Heizkostenverordnung

Die Grundlage für die Abrechnung der Heizkosten ist die Heizkostenverordnung. Diese beinhaltet sämtliche Regelungen für die Heizkostenabrechnung im Miet- bzw. Nutzungsverhältnis. Bei Änderungen auf dem Energiemarkt oder neuen Gesetzen wird die Heizkostenverordnung angepasst. Auch 2021 erfolgte eine weitere Änderung der Verordnung. 

 

Änderungen seit 01.12.2021 

In der Novellierung der Verordnung stehen die beiden Aspekte der Transparenz und Digitalisierung im Vordergrund. 

Konkrete Änderungen in Hinsicht auf die Digitalisierung sind: 

  1. Alle neu installierten Warmwasserzähler und Heizkostenverteiler müssen fern ablesbar sein.
  2. Neue Messgeräte müssen mit den Geräten anderer Anbieter kompatibel sein. Daten müssen auch zwischen den Geräten verschiedener Anbieter austauschbar sein. Diese Regelung muss spätestens bis zum 01.12.22 umgesetzt sein.
  3. Ebenso müssen bis zum 01.12.22 Smart-Meter-Gateways eingesetzt werden. 

 

Konkrete Änderungen in Hinsicht auf die Transparenz sind: 

  1. Ab 2022 müssen Vermieter ihren Mietern monatliche Mitteilungen zur Abrechnung und dem Verbrauch der Mieter zukommen lassen. Besonders wichtig ist hierbei, dass es den Mietern möglich ist, auf diese Informationen zugreifen zu können. 
  2. Neben den Informationen zu Abrechnung und Verbrauch müssen zudem Angaben zu 

 

  • dem Brennstoffmix 
  • zu den Steuern und sonstigen Abgaben 
  • dem Vergleich der Verbräuche des Mieters im Vorjahr im gleichen Zeitraum gemacht werden. 

 

Weitere Regelungen der Heizkostenverordnung 

  1. Der Vermieter ist zur Erfassung des Verbrauchs verpflichtet
  2. Der Vermieter muss mindestens 50% der Kosten verbrauchsabhängig abrechnen. Der Anteil darf allerdings 70% der Kosten nicht überschreiten. 
  3. Der Vermieter muss den Mieter über das Ergebnis der Ablesung informieren. Hierbei gilt eine Frist von einem Monat. Ausnahme: Der Mieter kann das Ergebnis der Ablesung selbst in den Räumen einsehen.  

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Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden. Ich berate Sie rund um Ihre Immobilie!

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Steinbach Immobilien

Lena Steinbach
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