Grundsteuerreform & Saarlandmodell

Die Grundsteuer betrifft alle Eigentümer von Immobilien. Weil das bisherige Grundsteuergesetz als verfassungswidrig gilt, muss nun durch eine Grundsteuerreform ein neues Grundsteuergesetz sowie eine neue Steuermesszahl festgelegt werden. 

 

Was ist die Grundsteuer?

Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist der Grundbesitz. Als Grundbesitz werden bebaute sowie unbebaute Grundstücke als auch Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe bezeichnet. Die Grundsteuer fällt einmal im Kalenderjahr an und ist vom Eigentümer an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Wird der Grundbesitz vom Eigentümer vermietet, dann kann die Grundsteuer im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. 


Hintergrund der Reform 

Die Grundsteuer wird reformiert. Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die aktuelle grundsteuerliche Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Begründet wurde dies damit, dass das bisherige System gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt. Aus diesem Grund wurde vom Gesetzgeber im Jahr 2019 dann das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet. Dabei wurde ein sogenanntes Bundesmodell erschaffen. Doch den Bundesländern ist es durch die Länderöffnungsklausel möglich, eigene Modelle festzusetzen. 

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer werden ab dem 01.01.2025 in Kraft treten. 

 

Das Saarlandmodell 

Neben Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Hamburg und Sachsen, macht auch das Saarland gebrauch von der Möglichkeit der sogenannten Länderöffnungsklausel. Allerdings sieht das Saarland keine grundsätzliche Abweichung vom Bundesmodell vor. Die Änderungen, die das Saarland festsetzen möchte, beziehen sich auf die saarlandspezifischen Steuermesszahlen. 

Das saarländische Grundsteuergesetz hat dabei, im Gegensatz zum Bundesmodell, folgende Steuermesszahlen festgesetzt: 

unbebaute Grundstücke: 0,64 (im Bundesmodell: 0,34)

Grundstücke, die im Ertragswertverfahren bewertet werden: 0,34 (im Bundesmodell: 0,31

Grundstücke, die im Sachwertverfahren bewertet werden: 0,64 (im Bundesmodell: 0,34‰)

 

Welche Pflichten und Aufgaben durch die Reform nun auf Immobilieneigentümer zukommen, erfahren Sie in kurzer Zeit hier im Blog! 

 

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Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden. Ich berate Sie rund um Ihre Immobilie!

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Steinbach Immobilien

Lena Steinbach
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