Fehler bei der Grundsteuererklärung

Die Erstellung der Grundsteuererklärung ist ein aktuelles Thema. Sie ist für alle Eigentümer von Grundbesitz verpflichtend. Hierdurch stehen zurzeit viele Eigentümer vor großen Fragen. Neben den allgemeinen Angaben sind auch einige Angaben zur Immobilie in der Erklärung zu machen. Welche Fehler Sie dabei unbedingt vermeiden sollten, erfahren Sie hier im Beitrag.

1. Fehler: zu viel wohnfläche angeben

Bei der Steuererklärung müssen Sie die Wohnfläche angeben. Häufig sind die Angaben dazu in Bauplänen, Grundrissen oder Wohnflächenberechnungen zu finden. Wenn solche Dokumente allerdings nicht mehr vorhanden sind, muss eigenständig die Wohnfläche ermittelt werden. Hierbei ist es wichtig zu beachten, welche Flächen zur Wohnfläche gehören und welche nicht mit aufgenommen werden dürfen, denn Bodenfläche ist nicht gleich Wohnfläche! 

Folgende Flächen gehören zu 100% zur Wohnfläche: 

Flächen, mit einer Deckenhöhe von mindestens 2,00 Meter: alle Wohnräume wie Esszimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Kinderzimmer, Flur, Küche, Badezimmer und beheizte Wintergärten. Treppen mit bis zu 3 Stufen gehören zur Wohnfläche, danach muss die Fläche abgezogen werden.  

Folgende Flächen gehören zu 50% zur Wohnfläche: 

Flächen, mit einer Deckenhöhe zwischen 1,00 Meter und 1,99 Meter sowie ungeheizte Wintergärten. 

Folgende Flächen gehören zu 25% zur Wohnfläche: 

Räume, welche sich außerhalb des Gebäudes befinden wie Balkone, Terrassen oder Dachgärten. 

Folgende Flächen gehören nicht zur Wohnfläche: 

Raumabschnitte, mit einer Deckenhöhe unter 1 Meter. Außerdem gehören Garagen, Keller, Dachböden, Heizungsräume, Geschäftsräume, Waschküchen und Technikräume nicht zur Wohnfläche. 

2. Fehler: kein elster-zugang

Die Steuererklärung zur Grundsteuerfestsetzung muss über das Portal Elster abgegeben werden. Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass die Registrierung mehrere Tage Zeit in Anspruch nehmen kann. Nach der Online-Registrierung wird ein persönlicher Zugangscode per Post versendet. Zwischen der Registrierung und dem Empfang des Codes können mehrere Tage liegen. Derzeit kann es zu noch längeren Versandzeiten kommen, da zurzeit sehr viele Bürger diesen Zugangscode beantragen. Erst nach Erhalt des Codes ist die Registrierung vollständig. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der funktionierende Elster Zugang aktiviert ist, damit hierbei keine Zeit verloren geht und eventuell die Abgabe verpasst wird. 

3. fehler: Frist verpassen

Die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung ist für jeden Eigentümer von Grundbesitz verpflichtend. Wird die Erklärung nicht oder verspätet abgegeben, drohen Strafen. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich frühzeitig um die Beschaffung der Daten zu kümmern. Der Zugang für das Online-Portal Elster muss ebenfalls vorhanden und aktiviert sein. Alle Erklärungen müssen vollständig bis zum 31.12.2022 abgegeben werden. 

Haben Sie Fragen zur Datenbeschaffung zu ihrer immobilie?

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Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden. Ich berate Sie rund um Ihre Immobilie!

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Steinbach Immobilien

Lena Steinbach
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